Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anzeigenauftrag
"Anzeigenauftrag " im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist der Ver-
trag über die Veröffentlichung von Anzeigen oder Beilagen eines Werbungstreiben-
den oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung.
2. Rücktrittsrecht
Der Anzeigenvertrag ist ein Werkvertrag im Sinne des BGB (Bürgerliches Gesetz-
buch). Die Abwicklung des Vertrages richtet sich nach den Vorschriften des BGB
nach Maßgabe der nachfolgenden ergänzenden Geschäftsbedingungen.
Für Stornierungen, die nicht innerhalb von 8 Tagen nach Vertragsabschluss, jedoch
noch vor Beginn der Satzherstellung (also vor Redaktionsschluss) vorgenommen
werden, wird ein Betrag von 25 % der Auftragssumme in Rechnung gestellt.
Ein Rücktrittsersuchen kann in keinem Fall zum Zeitpunkt des Druckbeginns
akzeptiert werden. Der Verlag ist an den Auftrag unwiderruflich gebunden, wenn er
die Ablehnung des Auftrags dem Auftraggeber nicht innerhalb von 4 Wochen nach
Auftragsdatum schriftlich mitteilt. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge und
Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach
einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn deren Inhalt
gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung
für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen,
Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den
Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage bindend. Bei Vorliegen begründe-
ter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftragsgebers ist der Verlag berechtigt, das
Erscheinen der Anzeige ohne Rücksicht auf ein vereinbartes Zahlungsziel von der
Vorauszahlung der Rechnung und dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge
abhängig zu machen.
3. Mündliche Absprachen
Gegenstand und für alle Vertragspartner rechtsverbindlich ist der Inhalt dieser Urkun-
de. Mündliche Absprachen gleich welcher Art und Weise sind nicht getroffen worden.
Eine Berufung auf mündliche Absprachen im Streitfall schließen die Vertragspartner
deshalb auch ausdrücklich aus.
4. Druckunterlagen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die für das Inserat bestimmten Druckunterlagen
spätestens 10 Tage ab Auftragsdatum oder zum umseitig angegebenen Termin dem
Verlag unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die
Druckunterlagen anzumahnen. Liegen die Druckunterlagen nicht innerhalb der Frist
vor, so wird das Inserat nach Ermessen des Verlags gestaltet. Mehrkosten, die bei
der freien Gestaltung entstehen, trägt der Auftraggeber.
Druckunterlagen werden – soweit nicht schriftlich vereinbart - nur auf Anforderung
des Auftraggebers zurückgeschickt. Die Aufbewahrungspflicht endet für den Verlag
nach 3 Monaten ab Rechnungsstellung.
5. Anzeigenformat
Die im Auftrag genannten Anzeigenformate sind Bruttoformate, d.h. sie schließen die
Umrandung bzw. Abgrenzung zu anderen Anzeigen bzw. zum Fond ein. Formatver-
kleinerungen, die über 10% von den im Auftrag angegebenen Größen abweichen,
berechtigen den Auftraggeber zur Forderung eines Nachlasses des Anzeigennetto-
preises prozentual zur Formatverkleinerung.
6. Korrekturabzug
Vor Drucklegung wird jedem Auftraggeber ein Korrekturabzug als Normalbrief zur
Überprüfung und Berichtigung zugesandt. Eine Garantie für den Erhalt kann der
Verlag nicht übernehmen. Seine Verpflichtung erlischt mit der Abgabe der Sendung
an die Post. Satz- oder sonstige Fehler müssen dem Verlag spätestens bis zum
Ablauf der auf dem Korrekturformular mitgeteilten Rückgabefrist schriftlich vorliegen.
Erfolgt keine oder keine rechtzeitige Mitteilung, setzt der Verlag Richtigkeit für Form
und Inhalt der Anzeige voraus und veranlasst Drucklegung gemäß des an den
Auftraggebers übersandten Korrekturabzugs, der dann als genehmigt gilt.
Eine Haftung des Verlages für vom Auftraggeber nicht oder nicht rechtzeitig
schriftlich beanstandete Satz, Druck oder sonstige Fehler ist ausgeschlossen.
7. Anzeigenkennzeichnung
Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar
sind, werden vom Verlag mit dem Wort "Anzeige" deutlich kenntlich gemacht.
8. Zusatzkosten
Einmalig anfallende Satz- und Produktionskosten für einfache Strichaufnahmen sowie
eine geringfügige Veränderung des Korrekturabzugs sind im Anzeigenpreis enthalten.
Kosten für Neuansatz, die durch umfangreiche Änderungen entstehen, sowie Kosten
für Mehrfarbsätze und Rasterrepros gehen zu Lasten des Auftraggebers.
9. Platzierung
Die Platzierung der Anzeigen und Beilagen erfolgen durch den Verlag. Die auf
dem Auftragsschein mit dem Auftraggeber vereinbarten Platzierungswünsche gelten
als Vorschlag. Der Verlag bemüht sich soweit dies technisch und gestalterische
Möglichkeiten zulassen, diese Wünsche zu erfüllen.
10. Farbdruck
Die Farb- und Druckqualität der Wiedergabe von Vorlagen ist abhängig von der Art
der Vorlagen und den drucktechnischen Möglichkeiten. Drucktechnisch bedingte
Farbabweichungen sind branchenüblich und berechtigen nicht zur Reklamation.
11. Konkurrenzausschluss
Wird mit einem Inserenten Konkurrenzausschluss vereinbart, bedarf dies einer
konkreten schriftlichen Formulierung auf dem Auftrag. Dieser Ausschluss wird nur
mit einer schriftlichen Bestätigung des Verlags Bestandteil des Insertionsauftrags
und damit rechtswirksam.
12. Agenturrabatt
Die Mittlungsvergütung für Werbeagenturen beträgt 15% vom Anzeigennettopreis.
Die Vergütung wird nur dann gewährt, wenn Name und Anschrift der Agentur um-
seitig vermerkt sind, und wenn für die Anzeige druckfertige Filme angeliefert werden.
13. Verlagsvertreter + Werbemittler
Vertreter des Verlages sind nicht inkassoberechtigt. Die Verlagsvertreter und
Werbungsmittler sind verpflichtet, sich in ihren Angaben, Verträgen und Abrechnungen
mit den Werbungstreibenden an die Preislisten des Verlages zu halten. Die vom
Verlag gewährte Vergütung darf an den Auftraggeber weder ganz noch teilweise
weitergegeben werden.
14. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich in Euro. Der Rechnungsbetrag ist,
wenn nicht anders vereinbart nach Erhalt ohne Abzug zu bezahlen.
Im Falle des Zahlungsverzuges gelten der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkasso-
kosten sowie Zinsen von 1 % per Monat als vereinbart.
15. Druckfehler
Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweisen unleserlichem, oder bei unrichtigem
bzw. unvollständigen Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung, aber
nur in dem Ausmaß, in dem die Werbewirksamkeit der Anzeige beeinträchtigt wurde.
Reklamationen bedürfen der Schriftform und müssen spätestens 14 Tage seit Erhalt
des Belegexemplars des Verlages vorliegen. Der Verlag weist hiermit ausdrücklich
darauf hin, dass eine Zahlungsminderung nur bis zu 25% des Rechnungsnettobe-
trages gewährt wird, und nur dann, wenn die Reklamation in Schriftform vorliegt,
und eine grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist.
16. Anzeigenabgabe
Regionale Sondersteuern sind nicht im Anzeigenpreis enthalten und gehen zu Lasten
des Auftraggebers.
17. Verschiebung des Herausgabetermins
Kann die Frist für das Erscheinen des Werbeträgers – also der voraussichtliche
Erscheinungstermin zuzüglich 3 Monate Toleranzfrist – von seiten des Verlages
nicht eingehalten werden, so wird der Verlag den Auftraggeber rechtzeitig schriftlich
darüber informieren. Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach
vermeintlichen Zugang, der mit Normalbrief verschickten Mitteilung seinen erteilten
Auftrag wegen Terminüberschreitung widerruft, geht der Verlag davon aus, dass
der Auftraggeber mit dem im Schreiben genannten neuen Erscheinungstermin
einverstanden ist.
18. Titeländerung
Der Verlag ist berechtigt, den Titel des Werbeträgers zu ändern, sofern dies aus
sachlichen Erwägungen geboten scheint.
19. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages.
Für sämtliche gegenseitigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsver-
bindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel und Scheckforderungen ist
ausschließlich Gerichtsstand der Sitz des Verlages.. Der Sitz des Verlages gilt auch
als Gerichtsstand, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Geltungs-
bereich der Zivilprozessordnung hat, wenn er nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus diesem Geltungsbereich verlegt oder wenn
sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen:
Die allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages gelten
sinngemäß auch für Aufträge über Beihefter, Beikleber oder technische Sonderaus-
führungen.
Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche
Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen.
Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die
diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er storniert sein sollte, gegen
den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen
daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
Eine Änderung der Anzeigenpreisliste gilt ab Inkrafttreten auch für laufende Aufträge,
jedoch erst 2 Monaten nach Bekanntgabe.
Eine etwaige Ungültigkeit einer Vertragsbestimmung lässt die Gültigkeit des
Vertrages im übrigen unberührt.
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