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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anzeigenauftrag

"Anzeigenauftrag " im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist der Ver- trag über die Veröffentlichung von Anzeigen oder Beilagen eines Werbungstreiben- den oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung.

2. Rücktrittsrecht

Der Anzeigenvertrag ist ein Werkvertrag im Sinne des BGB (Bürgerliches Gesetz- buch). Die Abwicklung des Vertrages richtet sich nach den Vorschriften des BGB nach Maßgabe der nachfolgenden ergänzenden Geschäftsbedingungen. Für Stornierungen, die nicht innerhalb von 8 Tagen nach Vertragsabschluss, jedoch noch vor Beginn der Satzherstellung (also vor Redaktionsschluss) vorgenommen werden, wird ein Betrag von 25 % der Auftragssumme in Rechnung gestellt. Ein Rücktrittsersuchen kann in keinem Fall zum Zeitpunkt des Druckbeginns akzeptiert werden. Der Verlag ist an den Auftrag unwiderruflich gebunden, wenn er die Ablehnung des Auftrags dem Auftraggeber nicht innerhalb von 4 Wochen nach Auftragsdatum schriftlich mitteilt. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage bindend. Bei Vorliegen begründe- ter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftragsgebers ist der Verlag berechtigt, das Erscheinen der Anzeige ohne Rücksicht auf ein vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung der Rechnung und dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

3. Mündliche Absprachen

Gegenstand und für alle Vertragspartner rechtsverbindlich ist der Inhalt dieser Urkun- de. Mündliche Absprachen gleich welcher Art und Weise sind nicht getroffen worden. Eine Berufung auf mündliche Absprachen im Streitfall schließen die Vertragspartner deshalb auch ausdrücklich aus.

4. Druckunterlagen

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die für das Inserat bestimmten Druckunterlagen spätestens 10 Tage ab Auftragsdatum oder zum umseitig angegebenen Termin dem Verlag unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Druckunterlagen anzumahnen. Liegen die Druckunterlagen nicht innerhalb der Frist vor, so wird das Inserat nach Ermessen des Verlags gestaltet. Mehrkosten, die bei der freien Gestaltung entstehen, trägt der Auftraggeber. Druckunterlagen werden – soweit nicht schriftlich vereinbart - nur auf Anforderung des Auftraggebers zurückgeschickt. Die Aufbewahrungspflicht endet für den Verlag nach 3 Monaten ab Rechnungsstellung.

5. Anzeigenformat

Die im Auftrag genannten Anzeigenformate sind Bruttoformate, d.h. sie schließen die Umrandung bzw. Abgrenzung zu anderen Anzeigen bzw. zum Fond ein. Formatver- kleinerungen, die über 10% von den im Auftrag angegebenen Größen abweichen, berechtigen den Auftraggeber zur Forderung eines Nachlasses des Anzeigennetto- preises prozentual zur Formatverkleinerung.

6. Korrekturabzug

Vor Drucklegung wird jedem Auftraggeber ein Korrekturabzug als Normalbrief zur Überprüfung und Berichtigung zugesandt. Eine Garantie für den Erhalt kann der Verlag nicht übernehmen. Seine Verpflichtung erlischt mit der Abgabe der Sendung an die Post. Satz- oder sonstige Fehler müssen dem Verlag spätestens bis zum Ablauf der auf dem Korrekturformular mitgeteilten Rückgabefrist schriftlich vorliegen. Erfolgt keine oder keine rechtzeitige Mitteilung, setzt der Verlag Richtigkeit für Form und Inhalt der Anzeige voraus und veranlasst Drucklegung gemäß des an den Auftraggebers übersandten Korrekturabzugs, der dann als genehmigt gilt. Eine Haftung des Verlages für vom Auftraggeber nicht oder nicht rechtzeitig schriftlich beanstandete Satz, Druck oder sonstige Fehler ist ausgeschlossen.

7. Anzeigenkennzeichnung

Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden vom Verlag mit dem Wort "Anzeige" deutlich kenntlich gemacht.

8. Zusatzkosten

Einmalig anfallende Satz- und Produktionskosten für einfache Strichaufnahmen sowie eine geringfügige Veränderung des Korrekturabzugs sind im Anzeigenpreis enthalten. Kosten für Neuansatz, die durch umfangreiche Änderungen entstehen, sowie Kosten für Mehrfarbsätze und Rasterrepros gehen zu Lasten des Auftraggebers.

9. Platzierung

Die Platzierung der Anzeigen und Beilagen erfolgen durch den Verlag. Die auf dem Auftragsschein mit dem Auftraggeber vereinbarten Platzierungswünsche gelten als Vorschlag. Der Verlag bemüht sich soweit dies technisch und gestalterische Möglichkeiten zulassen, diese Wünsche zu erfüllen.

10. Farbdruck

Die Farb- und Druckqualität der Wiedergabe von Vorlagen ist abhängig von der Art der Vorlagen und den drucktechnischen Möglichkeiten. Drucktechnisch bedingte Farbabweichungen sind branchenüblich und berechtigen nicht zur Reklamation.

11. Konkurrenzausschluss

Wird mit einem Inserenten Konkurrenzausschluss vereinbart, bedarf dies einer konkreten schriftlichen Formulierung auf dem Auftrag. Dieser Ausschluss wird nur mit einer schriftlichen Bestätigung des Verlags Bestandteil des Insertionsauftrags und damit rechtswirksam.

12. Agenturrabatt

Die Mittlungsvergütung für Werbeagenturen beträgt 15% vom Anzeigennettopreis. Die Vergütung wird nur dann gewährt, wenn Name und Anschrift der Agentur um- seitig vermerkt sind, und wenn für die Anzeige druckfertige Filme angeliefert werden.

13. Verlagsvertreter + Werbemittler

Vertreter des Verlages sind nicht inkassoberechtigt. Die Verlagsvertreter und Werbungsmittler sind verpflichtet, sich in ihren Angaben, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preislisten des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Vergütung darf an den Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.

14. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich in Euro. Der Rechnungsbetrag ist, wenn nicht anders vereinbart nach Erhalt ohne Abzug zu bezahlen. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkasso- kosten sowie Zinsen von 1 % per Monat als vereinbart.

15. Druckfehler

Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweisen unleserlichem, oder bei unrichtigem bzw. unvollständigen Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung, aber nur in dem Ausmaß, in dem die Werbewirksamkeit der Anzeige beeinträchtigt wurde. Reklamationen bedürfen der Schriftform und müssen spätestens 14 Tage seit Erhalt des Belegexemplars des Verlages vorliegen. Der Verlag weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass eine Zahlungsminderung nur bis zu 25% des Rechnungsnettobe- trages gewährt wird, und nur dann, wenn die Reklamation in Schriftform vorliegt, und eine grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist.

16. Anzeigenabgabe

Regionale Sondersteuern sind nicht im Anzeigenpreis enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

17. Verschiebung des Herausgabetermins

Kann die Frist für das Erscheinen des Werbeträgers – also der voraussichtliche Erscheinungstermin zuzüglich 3 Monate Toleranzfrist – von seiten des Verlages nicht eingehalten werden, so wird der Verlag den Auftraggeber rechtzeitig schriftlich darüber informieren. Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach vermeintlichen Zugang, der mit Normalbrief verschickten Mitteilung seinen erteilten Auftrag wegen Terminüberschreitung widerruft, geht der Verlag davon aus, dass der Auftraggeber mit dem im Schreiben genannten neuen Erscheinungstermin einverstanden ist.

18. Titeländerung

Der Verlag ist berechtigt, den Titel des Werbeträgers zu ändern, sofern dies aus sachlichen Erwägungen geboten scheint.

19. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Für sämtliche gegenseitigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsver- bindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel und Scheckforderungen ist ausschließlich Gerichtsstand der Sitz des Verlages.. Der Sitz des Verlages gilt auch als Gerichtsstand, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Geltungs- bereich der Zivilprozessordnung hat, wenn er nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus diesem Geltungsbereich verlegt oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen:

Die allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages gelten sinngemäß auch für Aufträge über Beihefter, Beikleber oder technische Sonderaus- führungen. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er storniert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Eine Änderung der Anzeigenpreisliste gilt ab Inkrafttreten auch für laufende Aufträge, jedoch erst 2 Monaten nach Bekanntgabe. Eine etwaige Ungültigkeit einer Vertragsbestimmung lässt die Gültigkeit des Vertrages im übrigen unberührt.